Büro in Köln mieten 700,00 m2 ab 12,00 €/m2 (BNPPRE K3149)

"Kaiser-Wilhelm-Ring" mitten in der City und doch ruhig mit Blick ins Grüne

50672 Köln

  • K3149

    Objekt-ID

  • 12.00 €

    Mietpreis pro m2/Monat

  • 4,08 €

    Nebenkosten pro m2/Monat

  • 700.00 m2

    Bürofläche

  • 350.00 m2

    Teilbar ab

  • kurzfristig bzw. nach Vereinbarung

    Verfügbarkeit

Ihr Ansprechpartner

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Fabian Ehrhardt

Tel: +49 221 934633-18

Fakten

Büromarktzone1.1 City
VerkabelungsortFensterbank-Kabelkanäle
VerkabelungCat 7
Sonnen-/Blendschutzinnenliegend

Objekt

ObjektartBürohaus
Baujahr1958
Modernisierung2018
Achsmaß1,55 m

Objektbeschreibung

Das 6-geschossige Büro- und Geschäftshaus befindet sich auf der attraktiveren Ringseite des Kaiser-Wilhelm-Ring. Das 60er Jahre Objekt wurde in den 80er Jahren saniert und verfügt über einen Aufzug.

Lage

Das Objekt befindet sich in direkter Nähe zur Innenstadt an den Kölner Ringen. Die Büromarktzone City wird einerseits durch den Rhein und andererseits durch den Grüngürtel begrenzt. Durch den charakteristischen Aufbau der Stadt durch die Ringe und die sternförmigen Ausfallstraßen sind einzelne Stadtviertel entstanden, wie das Banken- und Versicherungsviertel sowie das Belgische Viertel. Bedeutende Mikrostandorte sind die Bereiche Kölner Dom, Hauptbahnhof, Neumarkt, MediaPark, der Ring und das Umfeld der Ringe. Die Anbindung an den ÖPNV ist in der City durch zahlreiche U- und Straßenbahnlinien, S-Bahnhöfe sowie Buslinien als gut zu bezeichnen. Der Kölner Autobahnring kann zügig über diverse Ausfallstraßen sowie die verschiedenen Rheinbrücken angefahren werden. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in direkter Nachbarschaft vorzufinden.
Fußweg zu öffentlichen Verkehrsmitteln1 Minuten
Fahrtzeit zum nächsten Hauptbahnhof6 Minuten
Fahrtzeit zur nächsten Autobahn5 Minuten
Fahrzeit zum nächsten Flughafen20 Minuten

Karte

Die Fläche

Gesamtfläche des Objektes:
4.239,00 m², davon bis zu 700,00 m² verfügbar
Gesamtfläche des Objektes4.239,00 m², davon 700,00 m² verfügbar

Energieausweis für dieses Objekt

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.

Information zur Provision

ProvisionJa
Provisionshöhesiehe Sonstiges

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